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Kosten und Vertrag

Die Kosten der Kinderbetreuung

Grundsätzlich schließe ich mit den Eltern einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag.

Beim Kreis Segeberg kann man einen Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung für Kindertagespflege stellen. 

Der Kreis zahlt fortan mein vertraglich vereinbartes Betreuungsentgelt an mich und stellt Ihnen einen Bescheid über Ihren Beitrag aus.

Durch die neue KiTaReform 2020 wird die Deckelung der Elternbeiträge eingeführt, so dass der monatlicher Elternbeitrag für Kinder unter drei Jahren 7,21 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde beträgt. 

Für die konkret vereinbarten Betreuungsumfänge bedeutet dies:

Monatsbeitrag für 

    • 4 Std./Tag   144,20 € (20h/Woche)
    • 5 Std./Tag   180,25 € (25h/Woche)
    • 6 Std./Tag   216,30 € (30h/Woche).
Zusätzlich fällt eine tägliche Essensgeldpauschale von 2,60 € an.