Grundsätzlich schließe ich mit
den Eltern einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag.
Beim Kreis Segeberg kann man einen Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung für Kindertagespflege stellen.
Der Kreis zahlt fortan mein vertraglich vereinbartes Betreuungsentgelt an mich und stellt Ihnen einen Bescheid über Ihren Beitrag aus.
Durch die neue KiTaReform 2020 wird die Deckelung der Elternbeiträge eingeführt, so dass der monatlicher Elternbeitrag für Kinder unter drei Jahren 5,80 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde beträgt.